Unser Vorhaben

Mit der Restaurierung dieses denkmalgeschützten Kulturerbes wollen wir die Landschreiberei in Atzbach wieder zum Leben erwecken. 

Das Haus und die Remise sind als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Die Scheune und die Stallungen sind Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach §2 Absatz 3 HDSchG. (1)

 

Das Haus und die Remise soll weiterhin Wohnzwecken dienen. Die Scheune und die Stallungen wollen wir für unsere Firma OBSTERIA nutzen: In unserer Obstmanufaktur OBSTERIA stellen wir Produkte wie Wein, Cider, Saft, Fruchtsirupe und Destillate aus Obst von Streuobstwiesen her. 

 

Die Scheune soll zukünftig als Kelterei dienen. Das Stallgebäude wollen wir zu einer Destillerie ausbauen. In der Scheune befinden sich weitere Räume - vielleicht die einstigen Amtsräume des Landschreibers - die wir ebenfalls für die OBSTERIA nutzen wollen. 

Der Umbau der Gebäude erfolgt in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt und nach denkmalrechtlicher Genehmigung. Dabei werden die „Grundsätze des regionaltypischen Bauens“ berücksichtigt. Bei der Sanierung bleibt die Hofanlage mit der historischen Bausubstanz erhalten. Wir wollen dabei natürliche und regional vorhandene Baumaterialien eingesetzt. Außerdem bleibt das historische Sichtfachwerk sowie Fenster und Türen erhalten oder werden entsprechend der Zeitepoche gestaltet. 

 

Auch Umwelt- und Klimaschutz liegen uns am Herzen. Die Sanierung erfolgt daher unter Gesichtspunkten der Energieeffizienz. 

 

Quelle:

(1) Kulturdenkmäler in Hessen (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/44875/)